RS OGH 1982/5/5 1Ob530/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.05.1982
beobachten
merken

Norm

LPG §6

Rechtssatz

Bei der in § 6 Abs 1 LPG angeordneten umfassenden Interessenabwägung sind auch jene Umstände, die bei einem im Gesetz nicht ausdrücklich geregelten Dauerschuldverhältnis zur außerordentlichen Kündigung berechtigten, zu berücksichtigen. Dazu gehören auch solche, die ausschließlich in der Person und der Verläßlichkeit des Pächters liegen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 530/82
    Entscheidungstext OGH 05.05.1982 1 Ob 530/82
    Veröff: MietSlg 34522(16)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0066167

Dokumentnummer

JJR_19820505_OGH0002_0010OB00530_8200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten