Norm
StPO §349Rechtssatz
Ist im ersten Rechtsgang eine (Hauptfrage) Frage von den Geschwornen verneint worden und diesbezüglich eine Anfechtung durch den öffentlichen Ankläger nicht erfolgt, so ist dies im erneuerten Verfahren zu beachten (vgl auch 12 Os 21/64).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0101059Dokumentnummer
JJR_19820511_OGH0002_0090OS00060_8200000_001