Norm
WGG 1979 §17Rechtssatz
§ 17 WGG betrifft ausschließlich die Rückzahlung von Beiträgen im Falle der Auflösung des Mietvertrages oder sonstigen Nutzungsvertrages und kann daher nicht auf Streitigkeiten über das vom Mieter oder Nutzungsberechtigten zu leistende Entgelt angewendet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0083501Dokumentnummer
JJR_19820512_OGH0002_0060OB00716_8100000_002