Norm
MRG §37 Abs3 Z15Rechtssatz
Der Beschluss, mit dem das bisherige Verfahren für nichtig erklärt und der Antrag wegen Unzulässigkeit des außerstreitigen Verfahrens zurückgewiesen wird, ist kein Sachbeschluss; ein solcher Beschluss des Rekursgerichts fällt auch nicht unter § 37 Abs 3 Z 18 MRG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0070434Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.09.2015