RS OGH 1982/5/18 4Ob516/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.05.1982
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Norm

ABGB §1438 Cb
ZPO §391 C
ZPO §477 Abs1 Z3 D3

Rechtssatz

Hat das Berufungsgericht über die von der beklagten Partei eingewendete Gegenforderung entschieden, obwohl das Erstgericht auf Grund seiner Auffassung über die Unzulässigkeit der Aufrechnung über die Gegenforderung nicht abgesprochen hat, hat es die Grenzen seiner funktionellen Zuständigkeit dann nicht überschritten, wenn die beklagte Partei mit der gegenständlichen Forderung nicht im Prozeß, sondern vorprozessual aufgerechnet hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0034009

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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