Norm
ABGB §1438 CbRechtssatz
Hat das Berufungsgericht über die von der beklagten Partei eingewendete Gegenforderung entschieden, obwohl das Erstgericht auf Grund seiner Auffassung über die Unzulässigkeit der Aufrechnung über die Gegenforderung nicht abgesprochen hat, hat es die Grenzen seiner funktionellen Zuständigkeit dann nicht überschritten, wenn die beklagte Partei mit der gegenständlichen Forderung nicht im Prozeß, sondern vorprozessual aufgerechnet hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0034009Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.09.2016