Norm
ABGB §1175 JRechtssatz
Beim Metavertrag handelt es sich ebenso wie beim Abschluß eines Kooperationsvertrages (Kastner, Gesellschaftsrecht 3. Auflage, 44) um eine nach den Regeln des bürgerlichen Rechtes zu beurteilenden Innengesellschaft, bei der sich zwei oder mehrere Personen zu dem Zweck verbinden, während der Vertragsdauer eine bestimmte oder unbestimmte Anzahl von Umsatzgeschäften im Namen des jeweils Handelnden, aber auf gemeinsame Rechnung einzugehen und den Gewinn aus diesen Geschäften gleichmäßig zu teilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0022498Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.04.2022