Norm
ABGB §861Rechtssatz
Der Vertreter der Verkäuferfirma, der auch Vertragsformulare der Leasingfirma bei sich führt, ist insoweit auch Mann ihres Vertrauens für die richtige Übermittlung von Anbot- und Annahmeerklärungen; die Unterlassung der Übermittlung einer vom Leasingnehmer für das Zustandekommen des Leasingvertrages gesetzten Bedingung ( hier: "Rücktrittsrecht" binnen drei Tagen nach Anschluss des zu leasenden Gerätes zur Ermöglichung eines Probebetriebes ) an die Leasingfirma durch den Vertreter der Verkäuferfirma geht zu Lasten der Leasingfirma.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0013980Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.06.2015