RS OGH 1982/5/26 6Ob819/81

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Veröffentlicht am 26.05.1982
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Norm

ABGB §843 A

Rechtssatz

Wenn derzeit keine Widmung als Bauland vorliegt, mit einer solchen Widmung nicht zu rechnen ist und daher auch keine Rede davon sein kann, bei Naturalteilung würde eine erhebliche Wertminderung eintreten, ist die Zivilteilung unzulässig.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 819/81
    Entscheidungstext OGH 26.05.1982 6 Ob 819/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0013862

Dokumentnummer

JJR_19820526_OGH0002_0060OB00819_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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