Norm
ABGB §843 ARechtssatz
Wenn derzeit keine Widmung als Bauland vorliegt, mit einer solchen Widmung nicht zu rechnen ist und daher auch keine Rede davon sein kann, bei Naturalteilung würde eine erhebliche Wertminderung eintreten, ist die Zivilteilung unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0013862Dokumentnummer
JJR_19820526_OGH0002_0060OB00819_8100000_001