Norm
GmbH nF §16Rechtssatz
Eine einstweilige Verfügung ist hinsichtlich der Abberufung des Geschäftsführers möglich. Jedoch kann bei Gesellschaften mbH (zum Unterschied zur OHG, vgl HS 5137/35) im Rahmen einer einstweiligen Verfügung kein Geschäftsführer vorläufig bestellt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0059431Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.06.2015