Norm
ABGB §865Rechtssatz
Fehlt es einer Person an der Einsicht in das Wesen einer anwaltlichen Vertretung und an der Kritik über die Zweckmäßigkeit einer solchen Vertretung in ihrer konkreten Lage, mangelt es an der erforderlichen Geschäftsfähigkeit zum Abschluss eines Vertrages über ihre anwaltliche Vertretung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0014635Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.08.2015