Norm
ABGB §449Rechtssatz
Die Fassung des Klagebegehrens, den Realschuldner zur Zahlung eines den Höchstbetrag übersteigenden Betrages "bei sonstiger Exekution in die verpfändete Liegenschaft" zu verurteilen ist zulässig. Auf die Höhe des Pfandrechtes ist erst in einem allfälligen Exekutionsverfahren Bedacht zu nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0011365Dokumentnummer
JJR_19820609_OGH0002_0030OB00529_8200000_002