RS OGH 1982/6/9 6Ob656/82, 4Ob507/90, 6Ob55/20m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.06.1982
beobachten
merken

Norm

GmbHG nF §16

Rechtssatz

Mit der durch die GmbH - Novelle 1980 neu eingeführten Bestimmung des § 16 Abs 2 GmbHG sollte die Möglichkeit geschaffen werden, Geschäftsführer auch dann abzuberufen, wenn sich hiefür bei der Beschlußfassung der Gesellschafter nicht die notwendige Stimmenmehrheit erzielen ließ, weil der Geschäftsführer gleichzeitig als Gesellschafter über die Hälfte aller Stimmen verfügte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0059536

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten