Norm
UWG §9 ARechtssatz
Schutzfähig sind nur der Name, die Firma und die besondere Bezeichnung eines lebenden Unternehmens. Wird hingegen der Betrieb des Unternehmens aufgegeben, so erlischt der Schutz. Nur eine vorübergehende Unterbrechung ist unschädlich. Sie liegt nur vor, wenn eine Wiederaufnahme sachlich möglich ist und außerdem die ernste Absicht besteht, den Betrieb so bald als möglich unter der bisher geführten Bezeichnung wieder aufzunehmen - "Zirkus Medrano".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0079036Dokumentnummer
JJR_19820615_OGH0002_0040OB00344_8200000_002