- 1 Ob 628/82
Veröff: SZ 55/89
- 1 Ob 547/84
Entscheidungstext OGH 04.04.1984 1 Ob 547/84
- 7 Ob 551/85
Entscheidungstext OGH 18.04.1985 7 Ob 551/85
Veröff: SZ 58/60
- 8 Ob 572/86
Veröff: SZ 59/88
- 2 Ob 529/87
Beisatz: Die Grenze der Auslegung liegt aber in jenem Fall im Wortlaut der Vereinbarung. (T1)
- 6 Ob 658/87
- 7 Ob 2097/96z
Entscheidungstext OGH 17.04.1996 7 Ob 2097/96z
- 7 Ob 502/96
- 1 Ob 2193/96y
Entscheidungstext OGH 25.06.1996 1 Ob 2193/96y
Auch; Beisatz: Bei der Deutung einer Schiedsgerichtsvereinbarung sind die Auslegungsregeln des ABGB analog heranzuziehen. (T2)
- 10 Ob 14/98a
Auch
- 1 Ob 126/00m
Auch; Beis wie T2; Beisatz: Wird kein übereinstimmender Parteiwille festgestellt, so ist der Text der das Schiedsgericht betreffenden Vertragsbestimmung einer vernünftigen und den Zweck der Vereinbarung begünstigenden Auslegung zu unterziehen. (T3); Beisatz: Lässt der Wortlaut der Erklärung zwei gleichwertige Auslegungsergebnisse zu, so gebührt jener Auslegung der Vorzug, die die Gültigkeit des Schiedsvertrags favorisiert. (T4)
- 4 Ob 37/01x
Auch; Beis wie T3
- 6 Ob 155/02s
Beis wie T1
- 6 Ob 62/02i
- 7 Ob 310/02t
Auch; Beis wie T1; Beis wie T3
- 8 Ob 24/03t
Beisatz: Wird die ursprüngliche Unwirksamkeit (Nichtigkeit) des Vertrags behauptet, dann besteht - sofern die Schiedsvereinbarung formgültig und inhaltlich bestimmt ist und soferne sie nicht ohnedies diesen Fall ausdrücklich regelt - die Schiedsgerichtsbarkeit auch für solche Streitigkeiten. (T5)
- 1 Ob 22/03x
Auch; Beis wie T3
- 9 Ob 39/04g
Beisatz: Das Ergebnis dieser Auslegung ist einzelfallbezogen und begründet in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage. (T6); Beis wie T5
- 6 Ob 122/04s
- 2 Ob 29/07i
Beis wie T6
- 4 Ob 142/07x
Auch; Beis wie T5
- 10 Ob 120/07f
Vgl auch; Beisatz: War der Hauptvertrag ursprünglich gültig und entstehen Streitigkeiten über die (einseitige) Aufhebung des Vertrags beispielsweise durch Rücktritt, dessen Kündigung oder fristlose Auflösung oder die aus dessen Beendigung abgeleiteten Ansprüche, dann wirkt eine „alle Streitigkeiten aus dem Vertrag" umfassende Schiedsklausel auch auf sie. (T7); Beis wie T5
- 4 Ob 80/08f
Beis wie T4; Beisatz: Hier: Zur Rechtslage nach dem SchiedsRÄG 2006, BGBl I Nr 7/2006. (T8); Veröff: SZ 2008/112
- 6 Ob 194/08k
Vgl; Beisatz: Zur Rechtslage vor dem SchiedsRÄG 2006 (BGBl I 2006/7). (T9)
Beisatz: Eine Schiedsvereinbarung ist zwar grundsätzlich nach den Vorschriften des Prozessrechts auszulegen; dies schließt aber nicht aus, den von den Parteien mit der Schiedsgerichtsvereinbarung gemeinsam verfolgten Zweck, also die Parteiabsicht und die Grundsätze des redlichen Verkehrs, als Auslegungsmittel heranzuziehen. (T10)
Beisatz: Das Ergebnis der Auslegung einer Schiedsgerichtsvereinbarung ist grundsätzlich einzelfallbezogen (
9 Ob 39/04g;
2 Ob 29/07i). (T11)
- 7 Ob 266/08f
Auch
- 3 Ob 191/11a
Entscheidungstext OGH 08.11.2011 3 Ob 191/11a
Auch; Beis wie T3; Beis wie T4; Beis wie T8; Beis wie T10
- 4 Ob 203/12z
Entscheidungstext OGH 15.01.2013 4 Ob 203/12z
Auch; Beisatz: Hier: Schlichtungsklausel des Fachverbands der Immobilien? und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Österreich. (T12)
- 6 Ob 47/13z
Entscheidungstext OGH 08.05.2013 6 Ob 47/13z
Beisatz: Die für Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis getroffene Schiedsabrede gilt auch für Streitigkeiten, die nach Aufhebung der Gesellschaft entstanden sind, wenn sie mit dem Gesellschaftsverhältnis zusammenhängen. (T13)
- 2 Ob 65/13t
Entscheidungstext OGH 07.05.2013 2 Ob 65/13t
Auch; Beis wie T4; Beisatz: Die Auffassung, dass eine in einem Vertragswerk enthaltene Schiedsvereinbarung bei verständiger Auslegung durch eine nachfolgende Gerichtsstandsvereinbarung jedenfalls dann nicht aufgehoben oder gegenstandslos gemacht werde, wenn zusätzlich zu einer Schiedsvereinbarung eine nicht ausschließliche (einfache) Zuständigkeit staatlicher Gerichte vereinbart werde, ist durchaus vertretbar. (T14)
- 6 Ob 158/13y
Entscheidungstext OGH 09.09.2013 6 Ob 158/13y
Beis wie T4; Beis wie T6; Beis wie T11
- 1 Ob 225/13i
Entscheidungstext OGH 19.12.2013 1 Ob 225/13i
Auch; Beis wie T3; Beis wie T6; Beis wie T11
- 3 Ob 90/16f
Entscheidungstext OGH 14.06.2016 3 Ob 90/16f
Auch; Beis wie T6; Beis wie T11
- 6 Ob 178/17w
Beis wie T4
- 5 Ob 188/17h
Auch; Beis wie T6; Beis wie T11
- 5 Ob 63/18b
Auch; Beis wie T6; Beis wie T11
- 18 OCg 6/20m
- 3 Ob 127/20b
Vgl; Beis wie T14