RS OGH 1982/6/16 1Ob602/82, 7Ob708/86, 1Ob12/15v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.06.1982
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Norm

ABGB §1052 A
ABGB §1062
ABGB §1419

Rechtssatz

Gerät der nachleistungspflichtige Käufer in Annahmeverzug, steht ihm die Einrede des nicht erfüllten Vertrages jedenfalls dann nicht mehr zu, wenn sich der Annahmeverzug über das gesamte Zahlungsziel erstreckte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0019999

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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