Norm
ABGB §1052 ARechtssatz
Gerät der nachleistungspflichtige Käufer in Annahmeverzug, steht ihm die Einrede des nicht erfüllten Vertrages jedenfalls dann nicht mehr zu, wenn sich der Annahmeverzug über das gesamte Zahlungsziel erstreckte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0019999Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.06.2015