Norm
ABGB §843 ARechtssatz
Wenn zwei in der Natur aneinander angrenzende Parzellen, die denselben Miteigentümern gehören, eine wirtschaftliche Einheit bilden und nur zufällig nicht in einer Einlagezahl, sondern in zwei Einlagezahlen verbüchert sind, also rein grundbuchsrechtlich zwei Liegenschaften darstellen, ist nicht nur eine Realteilung jeder einzelnen Parzelle für sich allein möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0013858Dokumentnummer
JJR_19820616_OGH0002_0030OB00538_8200000_002