Norm
ZPO §240 Abs1 BRechtssatz
Bei behauptetem Erlöschen des Schiedsvertrages wegen einverständlicher Aufhebung kann die Klage vor dem staatlichen Gericht erhoben werden. In das Recht einer Partei auf ein Verfahren vor dem vereinbarten Schiedsgericht würde auch durch eine unrichtige Behauptung der anderen Partei, der Vertrag sei einverständlich aufgehoben worden, nicht eingegriffen, weil das ordentliche Gericht nur über den auf die Behauptung des Klägers gegründeten Anspruch zu entscheiden hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0039893Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.02.2022