Norm
StGB §105 Abs2 CRechtssatz
Drohung mit einer Brandstiftung kann keinesfalls ein sittlich erlaubtes Mittel zur Durchsetzung eines Anliegens sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0093204Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.03.2021