Norm
ZPO §467 ARechtssatz
Der Beklagte, der in der Hauptsache obsiegt, aber einen Erfolg des Rechtsmittels des Gegners gegen die Sachentscheidung befürchtet, kann den in Beschlußform in das Urteil aufgenommenen Ausspruch über die Zuständigkeit anfechten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0041665Dokumentnummer
JJR_19820622_OGH0002_0050OB00652_8200000_001