Norm
ABGB §1299 BRechtssatz
Bei einem besonders ängstlichen Menschen wird die Aufklärung auf ein Minimum beschränkt werden dürfen und müssen, damit ein solcher Patient vor psychischen Pressionen bewahrt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0026468Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.03.2017