RS OGH 1982/6/23 3Ob146/81

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Veröffentlicht am 23.06.1982
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Norm

EO §54
EO §350
Krnt AusländergrunderwerbsG allg

Rechtssatz

Geht aus dem Titel und den sonstigen als Grundlage des Exekutionsantrages herangezogenen Urkunden nicht hervor, daß die betreibende Partei nicht Ausländer ist, ist zur Bewilligung der Exekution daher eine Genehmigung bzw Bestätigung über das Nichtbestehen der Genehmigungspflicht erforderlich. Es handelt sich hiebei um einen im Verfahren nach § 350 EO nicht verbesserungsfähigen Mangel des Exekutionsantrages, der zur Abweisung des Exekutionsantrages führen muß.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 146/81
    Entscheidungstext OGH 23.06.1982 3 Ob 146/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0001922

Dokumentnummer

JJR_19820623_OGH0002_0030OB00146_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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