Norm
ABGB §932 IVRechtssatz
Das Recht zur Leistungsverweigerung bezieht sich nur auf Pflichten, die zueinander im Austauschverhältnis stehen, also in einem einheitlichen Rechtsgeschäft ihren Entstehungsgrund haben und durch einen gemeinsamen Zweck miteinander verbunden sind. Preisminderungsansprüche aus der Lieferung mangelhafter Möbel können nicht der Kaufpreisforderung für gelieferte mangelfreie Möbel entgegengehalten werden, auch wenn die Parteien in laufender Geschäftsverbindung miteinander stehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0018760Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.04.2019