RS OGH 1982/6/29 4Ob386/81

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Veröffentlicht am 29.06.1982
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Norm

UrhG §1
UrhG §4

Rechtssatz

Beim Exposee zu einem Film oder Fernsehspiel handelt es sich um eine kurze Skizze des Handlungsablaufes. Ein "Spielvorschlag", der sich in der ausführlichen Beschreibung eines Spiels erschöpft, welches unter Erfüllung der technischen Voraussetzungen überall und von jedermann durchgeführt werden könnte, wird durch die Idee, dieses Spiel vor laufenden Fernsehkameras zu veranstalten und im Fernsehen zu übertragen, zu keinem Exposee. - "Fernsehjockey".

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 386/81
    Entscheidungstext OGH 29.06.1982 4 Ob 386/81
    Veröff: SZ 55/92 = GRURInt 1983,310 = ÖBl 1983,59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0076600

Dokumentnummer

JJR_19820629_OGH0002_0040OB00386_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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