Norm
ZPO §502 Da3Rechtssatz
Hat der Revisionswerber nicht einmal in der Revisionsschrift hinreichende Behauptungen aufgestellt, aus denen sich der für die Rechtsmittelzulässigkeit erforderliche Zusammenhang der mehreren Klagsforderungen ergibt, dann muß er die ohne konkrete gegenteilige Anhaltspunkte anzunehmende Selbständigkeit der mehreren Forderungen auch in verfahrensrechtlichen Hinsicht gegen sich gelten lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0042842Dokumentnummer
JJR_19820630_OGH0002_0060OB00613_8000000_001