RS OGH 1982/6/30 6Ob613/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1982
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Norm

ZPO §502 Da3
ZPO §502 De3

Rechtssatz

Hat der Revisionswerber nicht einmal in der Revisionsschrift hinreichende Behauptungen aufgestellt, aus denen sich der für die Rechtsmittelzulässigkeit erforderliche Zusammenhang der mehreren Klagsforderungen ergibt, dann muß er die ohne konkrete gegenteilige Anhaltspunkte anzunehmende Selbständigkeit der mehreren Forderungen auch in verfahrensrechtlichen Hinsicht gegen sich gelten lassen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 613/80
    Entscheidungstext OGH 30.06.1982 6 Ob 613/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0042842

Dokumentnummer

JJR_19820630_OGH0002_0060OB00613_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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