Norm
MedienG §13Rechtssatz
Ob die Wiedergabe der Entgegnung den zumindest annähernd gleichen Veröffentlichungswert hat wie die Veröffentlichung, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0067293Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2016