Norm
ABGB §905 IARechtssatz
Bei Zusage einer Lieferung von sperrigem und schwerem Baumaterial "frei Baustelle" hat im Zweifel der Verkäufer allein das Ausladen zu besorgen; bei Weigerung der Mithilfe gerät der Käufer nicht in Annahmeverzug.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0017538Dokumentnummer
JJR_19820701_OGH0002_0070OB00534_8200000_003