Vgl auch; Beisatz: Der Begriff "Amtsgeschäft" umfaßt sowohl Tätigkeiten im Rahmen der Hoheitsverwaltung als auch solche im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung (hier zu § 108 StGB). (T1) Veröff: SSt 54/20 = JBl 1983,443 (fort fälschlich 11 Os 73/82)