RS OGH 1982/7/1 6Ob654/82, 6Ob640/84, 6Ob586/88, 4Ob105/98i, 5Ob108/07d, 4Ob75/12a

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Veröffentlicht am 01.07.1982
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Norm

AußStrG §170

Rechtssatz

Ein Erbteilsübereinkommen ist ein Verpflichtungsgeschäft, das den Rechtsgrund für den Erwerb der einzelnen Nachlaßteile durch die einzelnen Miterben schafft und durch entsprechende Übertragungsgeschäfte ausgeführt werden muß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0008286

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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