Norm
ABGB §863 BRechtssatz
Rechnungen sind schon ihrer kaufmännischen Funktion nach nicht dazu bestimmt, Anbote eines Vertragspartners auf Änderung eines bereits abgeschlossenen Vertrages aufzunehmen. Der Hinweis auf AGB allein in Rechnungen ist selbst bei häufiger Wiederholung wirkungslos und bedarf keines Widerspruches.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0014148Zuletzt aktualisiert am
07.08.2008