RS OGH 1982/7/7 1Ob656/82, 1Ob579/82, 2Ob606/84, 1Ob533/94, 1Ob547/94, 1Ob278/98h, 9ObA81/04h, 1Ob94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.1982
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Norm

ABGB §863 B
ABGB §863 H
HGB §346 B
HGB §346 C

Rechtssatz

Rechnungen sind schon ihrer kaufmännischen Funktion nach nicht dazu bestimmt, Anbote eines Vertragspartners auf Änderung eines bereits abgeschlossenen Vertrages aufzunehmen. Der Hinweis auf AGB allein in Rechnungen ist selbst bei häufiger Wiederholung wirkungslos und bedarf keines Widerspruches.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 656/82
    Entscheidungstext OGH 07.07.1982 1 Ob 656/82
    Veröff: SZ 55/106
  • 1 Ob 579/82
    Entscheidungstext OGH 22.09.1982 1 Ob 579/82
    Beisatz: Gilt ebenso bei einem Gegenschein. (T1) Veröff: SZ 55/134
  • 2 Ob 606/84
    Entscheidungstext OGH 09.10.1984 2 Ob 606/84
    Beisatz: auch: Lieferschein. Einem Lieferschein kommt daher auch unter Vollkaufleuten nicht ohne weiteres die Bedeutung eines Vertragsantrages zu. (T2) Veröff: RdW 1985, 244 = ZVR 1985/86 S 148 = JBl 1986,248 ( zust. Huber, JBl 1986,227 )
  • 1 Ob 533/94
    Entscheidungstext OGH 11.03.1994 1 Ob 533/94
    Beisatz: Bei vertragsändernden AGB, deren vorherige Bekanntgabe der Verwender unterließ, entfällt dessen Schutzwürdigkeit (siehe SZ 55/106). (T3)
  • 1 Ob 547/94
    Entscheidungstext OGH 19.04.1994 1 Ob 547/94
    Auch; nur: Rechnungen sind schon ihrer kaufmännischen Funktion nach nicht dazu bestimmt, Anbote eines Vertragspartners auf Änderung eines bereits abgeschlossenen Vertrages aufzunehmen. (T4) Beis wie T1; Beis wie T2; Beisatz: Ohne Vorliegen besonderer Umstände, zum Beispiel einer dauernden Geschäftsverbindung, sind in Lieferscheinen enthaltene Vertragsanbote wirkungslos und bedürfen auch keiner Zurückweisung oder Durchstreichung. (T5)
  • 1 Ob 278/98h
    Entscheidungstext OGH 22.10.1999 1 Ob 278/98h
    nur T4; Beisatz: Lieferscheinen und Rechnungen kommt auch unter Vollkaufleuten nicht ohneweiteres die Bedeutung eines Vertragsantrags zu. (T6)
  • 9 ObA 81/04h
    Entscheidungstext OGH 15.09.2004 9 ObA 81/04h
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Übernahmeschein. (T7)
  • 1 Ob 94/04m
    Entscheidungstext OGH 14.12.2004 1 Ob 94/04m
    Auch; Beisatz: Die Anführung von Incoterms lediglich in Rechnungen beziehungsweise in Auftragsbestätigungen rechtfertigen die Annahme einer vertraglichen Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht. (T8)
  • 4 Ob 59/08t
    Entscheidungstext OGH 20.05.2008 4 Ob 59/08t
    Auch; Beis wie T5; Beisatz: Lieferscheine, ebenso wie Rechnungen und Gegenscheine, sind schon ihrer verkehrsüblichen Funktion nach nicht dazu bestimmt, Anbote eines Partners auf Abänderung eines bereits abgeschlossenen Vertrags aufzunehmen. (T9)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0014148

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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