Norm
ABGB §148 Abs1 ARechtssatz
Das Recht auf persönlichen Verkehr hat im Konfliktsfall gegenüber dem Wohl des Kindes zurückzustehen. Der Konflikt muss jedoch in seinen nachteiligen Auswirkungen auf das Kind jenes Maß überschreiten, das als natürliche Folge der Zerrüttung des Familienbandes durch die Trennung der Eltern in Kauf genommen werden muss.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0048068Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.03.2022