Norm
KSchG §28Rechtssatz
Wer in Formblättern die Klausel "Sollte ich von diesem Kaufanbot zurücktreten, so hafte ich auch für die Provision des Abgebers" verwendet, verstößt gegen ein gesetzliches Verbot (§ 9 Abs 1 Z 2 ImmMV) und dann mit Verbandsklage nach § 28 KSchG auf Unterlassung geklagt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0065725Dokumentnummer
JJR_19820713_OGH0002_0040OB00353_8200000_004