Norm
UrhG §46 Z1Rechtssatz
Die Zulässigkeit eines "Kleinzitates" nach § 46 Z 1 UrhG ist (anders für das Großzitat § 46 Z 2 UrhG) nicht von der Anführung der betreffenden Stelle des zitierten Werkes in einem selbständigen Sprachwerk (im sogenannten zitierenden Werk) abhängig. Es ist also etwa zulässig, ein bestimmtes, einem Sprachwerk entnommenes Zitat als Selbstzweck auf Briefpapier, Postkarten, Kalendern und dergleichen abzudrucken. "Max Merkel-Buch".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0076739Dokumentnummer
JJR_19820713_OGH0002_0040OB00350_8200000_005