Norm
ABGB §588 idF ErbRÄG 2015Rechtssatz
Die Ungültigkeit der letztwilligen Verfügung erfasst jeweils nur die Zuwendung, auf die sich die Unfähigkeit des Zeugen bezieht. Die Zuwendung ist gültig, wenn noch andere Zeugen in ausreichender Zahl beigezogen wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0012507Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.10.2021