Norm
AMFG §45aRechtssatz
Die entgegen § 45 a AMFG vor Fristablauf und ohne Zustimmung des Landesarbeitsamtes ausgesprochene Kündigung ist rechtsunwirksam. Ob der gekündigte Arbeitnehmer von der wirtschaftlichen Notwendigkeit der Kündigung früher Kenntnis hatte, ist unerheblich. Ebenso unerheblich ist, ob mit der Nichteinhaltung dieser Bestimmung für den gekündigten Arbeitnehmer eine Nachteil verbunden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0051143Dokumentnummer
JJR_19820713_OGH0002_0040OB00079_8200000_002