RS OGH 1982/7/13 4Ob79/82, 9ObA146/98f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.07.1982
beobachten
merken

Norm

AMFG §45a

Rechtssatz

Die entgegen § 45 a AMFG vor Fristablauf und ohne Zustimmung des Landesarbeitsamtes ausgesprochene Kündigung ist rechtsunwirksam. Ob der gekündigte Arbeitnehmer von der wirtschaftlichen Notwendigkeit der Kündigung früher Kenntnis hatte, ist unerheblich. Ebenso unerheblich ist, ob mit der Nichteinhaltung dieser Bestimmung für den gekündigten Arbeitnehmer eine Nachteil verbunden ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 79/82
    Entscheidungstext OGH 13.07.1982 4 Ob 79/82
    Veröff: Arb 10148
  • 9 ObA 146/98f
    Entscheidungstext OGH 08.07.1998 9 ObA 146/98f
    Auch; nur: Die entgegen § 45 a AMFG vor Fristablauf und ohne Zustimmung des Landesarbeitsamtes ausgesprochene Kündigung ist rechtsunwirksam. (T1); Beisatz: Arbeitsmarktservice (T2) Veröff: SZ 71/123

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0051143

Dokumentnummer

JJR_19820713_OGH0002_0040OB00079_8200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten