Norm
UrhG §46 Z1Rechtssatz
Die Frage, ob ein Kleinzitat den als zulässig angesehenen Rahmen überschreitet, kann nicht nach einem rein rechnerischen Maßstab nur auf Grund eines Vergleiches des äußeren Umfangs des Entlehnten mit dem Umfang des Werkes, aus dem die Entnahme stammt, beantwortet werden. Jedenfalls dürfen nur kleinere Ausschnitte angeführt werden, deren Umfang weder absolut, noch im Verhältnis zum ganzen benützen Werk in Gewicht fallen. - "Max Merkel-Buch".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0076733Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.06.2020