RS OGH 1982/7/14 6Ob686/82, 5Ob635/89, 10Ob7/14y, 6Ob210/20f

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Veröffentlicht am 14.07.1982
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Norm

ABGB §94 Abs2

Rechtssatz

Durch die Unterlassung einer eigenen Erwerbstätigkeit - selbst wenn diese möglich und zumutbar wäre - verwirkt die unterhaltsberechtigte Ehegattin ihren gesetzlichen Unterhaltsanspruch nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0009720

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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