Norm
ABGB §94 Abs2Rechtssatz
Durch die Unterlassung einer eigenen Erwerbstätigkeit - selbst wenn diese möglich und zumutbar wäre - verwirkt die unterhaltsberechtigte Ehegattin ihren gesetzlichen Unterhaltsanspruch nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0009720Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.01.2021