Norm
GmbHG §89 Abs2Rechtssatz
Wenn der Liquidator nicht das Vertrauen der Minderheit genießt, ist dies kein wichtiger Grund für die Abberufung des bisherigen bzw die Bestellung eines zweiten Liquidators; die im Gesetz vorgesehenen Minderheitsrechte lassen sich nicht dadurch erweitern, daß ohne triftige Gründe ein zweiter Liquidator bestellt wird (NZ 1961,184). Ein wichtiger Grund liegt jedoch vor, wenn zwischen dem Liquidator und der in Liquidation befindlichen Gesellschaft ein Interessenkollision besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0060038Dokumentnummer
JJR_19820901_OGH0002_0060OB00006_8200000_001