Norm
ABGB §1097Rechtssatz
Eine analoge Anwendung der Bestimmungen des § 1097 ABGB auch auf - allenfalls unvollständige - Vereinbarungen zwischen dem Vormieter und dem Nachtmieter über die Ablöse von Investitionen in einer Wohnung ist nicht möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0020536Dokumentnummer
JJR_19820901_OGH0002_0060OB00828_8100000_001