Norm
ABGB §1323 C2Rechtssatz
Der Ersatz des merkantilen Minderwertes des Fahrzeuges ist ohne Rücksicht darauf, ob das Fahrzeug tatsächlich repariert oder in beschädigtem Zustand verkauft wird, zu ersetzen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0030400Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.12.2018