RS OGH 1982/9/2 8Ob172/82, 8Ob59/83, 7Ob187/18b

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Veröffentlicht am 02.09.1982
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Norm

ABGB §1323 C2

Rechtssatz

Der Ersatz des merkantilen Minderwertes des Fahrzeuges ist ohne Rücksicht darauf, ob das Fahrzeug tatsächlich repariert oder in beschädigtem Zustand verkauft wird, zu ersetzen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0030400

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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