RS OGH 1982/9/2 12Os89/82

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Veröffentlicht am 02.09.1982
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Norm

StGB §252
StGB §255

Rechtssatz

Die Bekanntgabe personenbezogener Daten von politischen Flüchtlingen oder Asylwerben an deren Heimatstaat kann grundsätzlich die Eignung aufweisen, die außenpolitischen Beziehungen der Republik Österreich schwer zu beeinträchtigen (hier jedoch die Gefahr eines schweren Nachteils der Beziehungen Österreichs - insbesondere auch zu UNO verneint).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0095681

Dokumentnummer

JJR_19820902_OGH0002_0120OS00089_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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