RS OGH 1982/9/8 3Ob106/82

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Veröffentlicht am 08.09.1982
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Norm

ABGB §1325 E1
EO §291

Rechtssatz

Es reicht für die Pfändbarkeit einer Schmerzensgeldforderung infolge Anerkennung nicht schon aus, daß sie vom Schuldner im Zuge von Verhandlungen mit den Geschädigten teilweise als zu Recht zu bestehend angesehen wird; es ist vielmehr erforderlich, daß die Forderung vertraglich (zweiseitiges Rechtsgeschäft) anerkannt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0003818

Dokumentnummer

JJR_19820908_OGH0002_0030OB00106_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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