Norm
EO §251 Z5Rechtssatz
In der Regel können nicht jene Sachen als unpfändbar angesehen werden, die ein unselbständig Erwerbstätiger zum Betrieb des Unternehmens, bei dem er angestellt ist, zur Verfügung stellt, mögen diese Gegenstände auch für das Unternehmen unentbehrlich sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0003518Dokumentnummer
JJR_19820908_OGH0002_0030OB00107_8200000_002