Norm
EO §184 Abs1 Z4Rechtssatz
Der Umstand, daß das Vorhandensein des im § 184 Abs 1 Z 6 EO angegebenen Mangels auch von Amts wegen zu beachten ist, führt nicht dazu, daß auch das Rechtsmittelgericht darauf, ohne daß ein Widerspruch voläge, Bedacht zu nehmen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0003275Dokumentnummer
JJR_19820908_OGH0002_0030OB00119_8200000_003