Norm
DHG §2Rechtssatz
Ein Schadenersatzfall nach § 2 DHG liegt vor, wenn der Schaden in der Sphäre des Dienstgebers eingetreten ist; dies ist auch dann der Fall, wenn der Dritte wegen Lieferung mangelhafter Ware berechtigte Erfüllungsansprüche oder Gewährleistungsansprüche geltend machte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0054646Dokumentnummer
JJR_19820914_OGH0002_0040OB00121_8200000_001