RS OGH 1982/9/14 4Ob371/82

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Veröffentlicht am 14.09.1982
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Norm

UWG §2 D10

Rechtssatz

Das Inserat "die jungen und dynamischen Leser haben sich besonders für die Zeitung X entschieden", ist mehrdeutig und irreführend, wenn lediglich der prozentuelle Zuwachs gegenüber früheren Jahren dargestellt wird, absolute Zahlen aber fehlen, und die führende Stellung lediglich für den prozentuellen Zuwachs, nicht aber für die absoluten Leserzahlen zutrifft. Kurier - Join the winner.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 371/82
    Entscheidungstext OGH 14.09.1982 4 Ob 371/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0078730

Dokumentnummer

JJR_19820914_OGH0002_0040OB00371_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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