Norm
AngG §27 BRechtssatz
Bei der Beurteilung, ob ein zeitliches Hinausschieben der Wirksamkeit einer Entlassung zulässig ist, kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Es ist zu prüfen, welche Gründe hiefür maßgebend waren. Ein zulässiges Hinausschieben liegt vor, wenn ein Discjockey, der zum Abenddienst zu spät kommt, noch verhalten wird, seinen Dienst am Entlassungstag zu verrichten, weil an diesem Tag eine Tombola angesetzt ist und der Dienstgeber trotz seiner Bemühungen keine Ersatzkraft für diesen Abend auftreiben kann.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitgeber, Angestellte, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Unverzüglichkeitsgrundsatz, Grundsatz, DJ, Verspätung, Verwirkung, Verfristung, wichtiger Grund, Ausspruch, ErklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0029160Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.06.2013