Norm
StGB §12 CRechtssatz
Der unzutreffenden rechtlichen Beurteilung eines mängelfrei festgestellten Verhaltens bloß in Bezug auf die Täterschaftsform (Beitragstäterschaft statt unmittelbarer Täterschaft und umgekehrt) kommt angesichts der rechtlichen Gleichwertigkeit der in § 12 StGB angeführten Täterschaftsformen keine Bedeutung (§ 281 Abs 1 Z 10 StPO) zu (SSt 50/2 ua).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0090648Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.05.2017