Norm
StGB §141 A3Rechtssatz
Zur Befriedigung eines Gelüstes handelt, wer ein gegenwärtiges eigenes Bedürfnis, das sich auf eine bestimmte Sache bezieht, alsbald decken will.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0094615Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.10.2020