Norm
EO §7 AaRechtssatz
Wegen der notwendigen Klarstellung für den Drittschuldner, welche Forderung gepfändet wurde, muß verlangt werden, daß im Exekutionsantrag die Forderung in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise bezeichnet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0000244Dokumentnummer
JJR_19820915_OGH0002_0010OB00701_8200000_001