Norm
EO §40Rechtssatz
Ein Dritter ist nicht Partei des Exekutionsverfahrens. Er ist demnach auch nicht legitimiert, die Entscheidung über das Oppositionsgesuch anzufechten, mag er auch in Vollziehung der Exekution Rechte erworben haben. (Hier: Einstellung zwischen Zuschlag und neuerlicher Versteigerung in Sinne des § 10 Abs 2 TirGVG.)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0001358Dokumentnummer
JJR_19820915_OGH0002_0030OB00038_8200000_001